AGB
Willkommen auf der Seite „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von PAQ8 GmbH. Diese Richtlinien sind für alle Benutzer unserer Websoftware von wesentlicher Bedeutung und gewährleisten ein reibungsloses und sicheres Erlebnis.
- Dies sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die für alle Software-Selbstbedienungs- und Wiederverkäuferkunden (Affiliates) gelten. Diese Software-Nutzungsbedingungen ("Vereinbarung") werden zwischen PAQ8 GmbH, Fichtestraße 1-4, 0845 Crimmitschau ("PAQ8") und der juristischen Person oder der Person, die eine Bestellung aufgibt oder auf den Service zugreift "Auftraggeber", geschlossen. Diese Vereinbarung besteht aus den nachstehenden Bedingungen und jeder Bestellung. Wenn Sie auf den Service im Namen Ihres Unternehmens zugreifen oder diesen nutzen, erklären Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens anzunehmen, und alle Verweise auf "Sie" beziehen sich auf Ihr Unternehmen. Das "Wirksamkeitsdatum" dieser Vereinbarung ist das frühere Datum zwischen
(a) dem erstmaligen Zugriff des Auftraggebers auf den Service über einen Online-Bereitstellungs-, Registrierungs- oder Bestellvorgang oder
(b) dem Wirksamkeitsdatum der ersten Bestellung. Diese Vereinbarung regelt den erstmaligen Kauf durch den Kunden am Wirksamkeitsdatum sowie zukünftige Käufe des Auftraggebers, die sich auf diese Vereinbarung beziehen. PAQ8 kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit gemäß Abschnitt 19 (Änderungen der Vereinbarung) ändern. Kauf über einen Wiederverkäufer:
Wenn der Auftraggeber den Service über einen autorisierten Software-Wiederverkäufer ("Wiederverkäufer") erwirbt, unterliegt die Nutzung des Service dieser Vereinbarung, vorbehaltlich Abschnitt 19.14 (Bestellungen über Wiederverkäufer) unten. Durch die Zustimmung zu dieser Vereinbarung oder den Zugriff auf den Service erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Jede Partei erklärt ausdrücklich, dass diese Vereinbarung rechtlich bindend ist.
1. Überblick
PAQ8 bietet mit der Software "PAQ8" einen einzigartigen Service für die kollaborative Zusammenarbeit und Planung von Transporten für Industrieunternehmen, die darauf ausgelegt ist, Benutzern die Erstellung, Zusammenarbeit und Zentralisierung von Einzelaufträgen über Beladung von Transport Förderfahrzeugen dieser Einzelaufträge und der Steuerung dieser geplanten Transporte zu ermöglichen. Dabei werden Kommunikationskanäle nach außen bereitgestellt. Der Auftraggeber behält die alleinige Kontrolle über die Arten und Inhalte aller Auftraggeberinhalte, die er dem Service übermittelt.
2. Der Service
2.1 Erlaubte Nutzung
Während der Laufzeit des Abonnements darf der Auftraggeber auf den Service nur für interne geschäftliche oder persönliche Zwecke gemäß der Dokumentation und dieser Vereinbarung zugreifen und diesen nutzen, einschließlich etwaiger Nutzungsbeschränkungen in einer Bestellung. Dies umfasst das Recht, die Software im Rahmen der autorisierten Nutzung des Service zu verwenden.
2.2 Benutzer
Nur Benutzer dürfen auf den Service zugreifen oder diesen nutzen. Jeder Benutzer muss seine Anmeldeinformationen vertraulich behandeln und sie nicht mit anderen teilen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Benutzer und für Handlungen, die über ihre Konten vorgenommen werden (ausgenommen Missbrauch von Konten aufgrund von Verstößen von “PAQ8” gegen diese Vereinbarung), verantwortlich. Der Auftraggeber wird PAQ8 umgehend informieren, wenn ihm ein Kompromiss seiner Anmeldeinformationen bekannt wird. PAQ8 verwendet Benutzerkontoinformationen wie in seiner Datenschutzrichtlinie beschrieben.
2.3 Administratoren
Der Auftraggeber kann einen Benutzer als Administrator mit Kontrolle über die Benutzerverwaltung benennen, einschließlich der Verwaltung von Auftrageberinhalten, wie in der Dokumentation beschrieben. Der Auftraggeber ist voll verantwortlich für seine Auswahl an Administratoren und für alle von ihnen getroffenen Maßnahmen.
2.4 Kunden-Affiliates
Die Affiliates des Auftraggebers können den Service als Benutzer des Auftraggebers nutzen. Alternativ kann eine Affiliate des Auftraggebers eigene Bestellungen gemäß gegenseitiger Vereinbarung mit PAQ8 aufgeben, und dies führt zu einer separaten Vereinbarung zwischen der Affiliate und PAQ8, die diese Vereinbarung mit der Affiliate als "Auftraggeber" einbezieht. Weder der Auftraggeber noch irgendeine Auftraggeber-Affiliate hat Rechte unter den Vereinbarungen des anderen mit PAQ8, und ein Verstoß oder eine Kündigung einer solchen Vereinbarung stellt keinen Verstoß oder keine Kündigung einer anderen dar.
2.5 Registrierung unter Verwendung von Unternehmens-E-Mail
Wenn Sie ein Konto mit einer E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Einrichtung erstellt haben, erklären und garantieren Sie, dass Sie berechtigt sind, ein Konto im Namen einer solchen Einrichtung zu erstellen, und erkennen weiterhin an, dass PAQ8 Ihre E-Mail-Adresse mitteilen und die Kontrolle über Ihr Konto durch eine solche Einrichtung übernommen werden kann (als "Auftraggeber"). Nach einer solchen Übernahme kann der Administrator, der das Konto kontrolliert, möglicherweise (i) auf Informationen im Konto zugreifen, diese offenlegen, beschränken oder entfernen, (ii) Ihren Zugriff auf den Service beschränken oder beenden und (iii) verhindern, dass Sie das Konto später von der Einrichtung trennen.
2.6 Zugriff auf Angebotsbibliothek von Dritten
Wenn Sie zu einer Angebotsbibliothek eines anderen Auftraggeberes eingeladen werden, erkennen Sie an, dass Ihr Zugriff auf dieses Angebotsbibliothek sowie alle von Ihnen eingereichten Inhalte ausschließlich unter der Kontrolle dieses anderen Auftraggebers stehen.
2.7 Einladung von Benutzern als Dritte Partei
Über die Benutzerverwaltung kontrollieren Sie, mit wem Sie Ihre Software Funktionen und Kundeninhalte teilen. PAQ8 haftet nicht dafür, wie andere auf Auftraggeberinhalte zugreifen oder diese nutzen können, die sich aus Ihrer Entscheidung oder der Entscheidung Ihrer Benutzer ergeben, einen Zugriff zu Ihrer Software zu gewähren.
2.8 Altersanforderung für Benutzer
Der Service ist nicht für Personen unter 16 Jahren vorgesehen und darf von ihnen nicht genutzt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Benutzer mindestens 16 Jahre alt sind.
2.9 Beschränkungen
Der Auftraggeber wird (und wird niemand anderem erlauben, zu) Folgendes zu tun: (a) Zugang zum Service für Dritte bereitstellen (Dritte müssen per Benutzerverwaltung eingeladen werden), den Service an Dritte verteilen, verkaufen oder unterlizenzieren, (b) den Service im Auftrag von Dritten nutzen oder Dritten Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, (c) den Service verwenden, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine ähnliche oder konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln, (d) den Service abschöpfen, datenminen, reverse engineering betreiben, dekompilieren, auseinandernehmen oder versuchen, auf den Quellcode oder nichtöffentliche APIs des Service oder unberechtigte Daten zuzugreifen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch das Gesetz gestattet (und dann nur nach vorheriger Benachrichtigung an PAQ8), (e) den Service oder Teile des Service (außer autorisierten Kopien der Software) ändern oder abgeleitete Werke erstellen, (f) proprietäre Hinweise im Service entfernen oder verbergen oder anderweitig die Quelleneigentumsherkunft des Service falsch darstellen, (g) Benchmarks oder Leistungsinformationen über den Service veröffentlichen, (h) den Betrieb des Service stören, die Zugriffsbeschränkungen umgehen oder Tests zur Sicherheit oder Vulnerabilität des Service durchführen, (i) Viren oder andere schädliche Materialien an den Service übertragen, (j) Benutzern gestatten, Benutzerplätze zu teilen, (k) betrügerische, irreführende, illegale oder unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Service durchführen oder (l) den Service nutzen, um Material zu speichern oder zu übertragen, das illegalen Inhalt enthält.
3. Unterstützung und Supportleistung
Während der Laufzeit des Abonnements stellt PAQ8 Unterstützung gemäß der Support-Richtlinie des gebuchten Lizenzmodel zur Verfügung.
4. Auftraggeberninhalte
4.1 Datenverwendung
Der Auftraggeber gewährt PAQ8 das nicht exklusive, weltweite Recht, Kundeninhalte zu verwenden, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen und anzuzeigen sowie Auftraggeberinhalte zu modifizieren und abgeleitete Werke von Auftraggeberinhalten zu erstellen (zum Zweck der Neuformatierung oder anderer technischer Zwecke), jedoch nur soweit dies erforderlich ist, um dem Auftraggeber den Service, die Unterstützung und alle technischen Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen.
4.2 Sicherheit
PAQ8 verwendet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Service und der Auftraggeberinhalte über angewendeten Servicedienstleister.
4.3 Personenbezogene Daten
Soweit PAQ8 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für PAQ8 in der jeweils in der Auftragsbestätigung bezeichneten Fassung. Diese wird mit Annahme der Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrags.
4.4 Datenexport
Während der Laufzeit des Abonnements oder innerhalb von 30 Tagen danach kann der Kunde seine Auftraggeberinhalte aus dem Service mithilfe der in der Dokumentation beschriebenen Exportfunktionen exportieren. Nach dieser Exportperiode kann PAQ8 Kundeninhalte gemäß seinem standardmäßigen Zeitplan und Verfahren löschen. Wenn der Auftraggeber sich jederzeit entscheidet, sein Konto proaktiv zu löschen, werden alle zugehörigen Auftraggeberinhalte dauerhaft gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.
5. Auftraggeberverpflichtungen
5.1 Allgemein
Der Auftraggeber ist für seine Auftraggeberinhalte verantwortlich, einschließlich deren Inhalt und Genauigkeit, und verpflichtet sich, bei der Nutzung des Dienstes Gesetze einzuhalten. Der Auftraggeber erklärt und gewährleistet, dass er alle Offenlegungen gemacht hat und alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen besitzt, die erforderlich sind, um seine Auftraggeberinhalte mit dem Dienst zu verwenden und PAQ8 die Rechte gemäß Abschnitt 4.1 (Datenverwendung) zu gewähren, ohne gegen Gesetze, Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentums-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder irgendwelche Bedingungen oder Datenschutzrichtlinien zu verstoßen, die für die Auftraggeberinhalte gelten.
5.2 Untersagte Verwendungen
Der Auftraggeber darf den Dienst nicht für Untersagte Daten oder für Hochrisikoaktivitäten verwenden. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Dienst nicht dazu bestimmt ist, rechtliche Verpflichtungen für diese Verwendungen zu erfüllen, einschließlich HIPAA-Anforderungen, und dass PAQ8 kein "Business Associate" im Sinne von HIPAA ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet PAQ8 nicht für Untersagte Daten oder die Nutzung des Dienstes für Hochrisikoaktivitäten.
5.3 Übernahme von individuellen Benutzerkonten
Der Dienst kann Funktionen enthalten, die es dem Auftraggeber ermöglichen, Konten, die zuvor von Einzelpersonen mit E-Mail-Adressen aus der Domäne des Auftraggebers registriert wurden, in Benutzerkonten unter der Kontrolle des Auftraggebers umzuwandeln. Der Auftraggeber erklärt und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen hat, soweit er bestehende Konten, die mit E-Mail-Adressen aus der Domäne des Auftraggebers registriert wurden, in Konten unter der Kontrolle des Auftraggebers umwandelt.
6. Aussetzung des Dienstes
PAQ8 kann den Zugang des Auftraggebers oder eines Benutzers zum Dienst und zu damit verbundenen Diensten aussetzen, wenn der Auftraggeber gegen Abschnitt 2.8 (Altersanforderung für Benutzer), Abschnitt 2.9 (Beschränkungen) oder Abschnitt 5 (Kundenverpflichtungen) verstößt, wenn das Konto des Auftraggebers 10 Tage oder länger überfällig ist oder wenn die Handlungen des Auftraggebers oder des Benutzers das Risiko von Schäden für andere Auftraggeber oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes darstellen. Soweit möglich wird PAQ8 angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Auftraggeber vorab eine Benachrichtigung über die Aussetzung zu geben. Sobald der Auftraggeber das Problem, das die Aussetzung erfordert, behoben hat, wird PAQ8 den Zugang des Auftraggebers oder des Benutzers zum Dienst gemäß dieser Vereinbarung umgehend wiederherstellen.
7. Plattformen von Drittanbietern
Der Auftraggeber kann sich dafür entscheiden, den Dienst mit Plattformen von Drittanbietern zu verwenden. Die Nutzung von Plattformen von Drittanbietern unterliegt der Vereinbarung des Auftraggeber mit dem jeweiligen Anbieter und nicht dieser Vereinbarung. PAQ8 hat keine Kontrolle und keine Haftung für Plattformen von Drittanbietern, einschließlich ihrer Sicherheit, Funktionalität, Betrieb, Verfügbarkeit oder Interoperabilität oder wie die Plattformen von Drittanbietern oder ihre Anbieter auf Kundeninhalte zugreifen. Wenn der Auftraggeber eine Plattform von Drittanbietern mit dem Dienst verbindet, kann PAQ8 im Auftrag des Auftraggebers auf Auftraggeberinhalte zugreifen und diese mit der Plattform von Drittanbietern austauschen.
8. Technische Dienstleistungen
8.1 Leistungsbeschreibung und Akzeptanzkriterien
Die Voraussetzungen der vertragsgemäßen Leistungserbringung sowie die für die Abnahme maßgeblichen Eigenschaften, Funktionen und Ergebnisse ergeben sich aus den im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem Pflichtenheft festgelegten Akzeptanzkriterien. Soweit keine ausdrücklichen Akzeptanzkriterien vereinbart sind, ist die Leistung vertragsgemäß, wenn sie sich für die vertraglich vorausgesetzte, hilfsweise für die gewöhnliche Verwendung eignet und im Wesentlichen der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation von PAQ8 entspricht.
8.2 Bereitstellung zur Prüfung
Eine Leistung gilt als zur Prüfung bereitgestellt, sobald PAQ8 sie dem Auftraggeber in einer Weise zur Verfügung gestellt hat, die dem Auftraggeber die fachliche und technische Prüfung anhand der vereinbarten Akzeptanzkriterien ermöglicht.
8.3 Prüfungsfrist und Abnahme
Mit Bereitstellung beginnt eine Prüfungs- und Testfrist von 7 Kalendertagen, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Pflichtenheft oder in Textform nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat die bereitgestellte Leistung innerhalb dieser Frist zu prüfen und entweder die Abnahme in Textform zu erklären oder die Abnahme unter konkreter Bezeichnung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform zu verweigern.
8.4 Abnahmefiktion
Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist weder eine Abnahmeerklärung noch eine begründete Abnahmeverweigerung in Textform, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
8.5 Teilabnahmen
PAQ8 ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen zur Abnahme bereitzustellen und Teilabnahmen zu verlangen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
8.6 Produktivnutzung als Abnahme
Die produktive Nutzung einer bereitgestellten Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme, sofern nicht ein wesentlicher Mangel die Nutzung erheblich beeinträchtigt.
9. Geschäftsbedingungen
9.1 Abonnementlaufzeit
Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monatszeiträume, es sei denn, eine der Parteien gibt der anderen Partei mindestens 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit eine Mitteilung über die Nichtverlängerung. Bei Mitteilung über die Nichtverlängerung werden dem Auftraggeber für den nächsten Abrechnungszyklus keine Gebühren berechnet, jedoch erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift für bereits in Rechnung gestellte Beträge.
9.2 Gebühren und Steuern
Die Gebühren sind in jeder Bestellung beschrieben. Der Auftraggeber erstattet PAQ8 genehmigte Reise- und Unterbringungskosten, die bei der Erbringung technischer Dienstleistungen anfallen. Die Gebühren werden gemäß dem in der Bestellung festgelegten Zeitplan in Rechnung gestellt, und erstattungsfähige Ausgaben werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass PAQ8 die Gebühren für Verlängerungen, Ausgaben und andere ausstehende Gebühren, soweit zutreffend, über die Kreditkarte des Auftraggebers oder andere Zahlungsmethoden abrechnen kann. Der Auftraggeber kann seine Zahlungsinformationen durch Eingabe aktualisierter Informationen über die Benutzeroberfläche des Dienstes ändern. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, sind alle Gebühren und Ausgaben innerhalb von 30 Tagen nach dem in der jeweiligen Bestellung angegebenen Rechnungsdatum fällig. Die Gebühren für die Verlängerung der Abonnementlaufzeit basieren auf den dann gültigen Tarifen von PAQ8, unabhängig von etwaigen Rabatten in einer vorherigen Bestellung. Zahlungsverzug unterliegt einer Servicegebühr von 1,5% pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag geringer ist. Alle Gebühren und Ausgaben sind nicht erstattungsfähig, außer wie in Abschnitt 10.2 (Gewährleistungsbeseitigung) und Abschnitt 14.4 (Minderung und Ausnahmen) festgelegt. Der Auftraggeber ist für alle Umsatz-, Verbrauchs-, Waren- und Dienstleistungs-, Mehrwert-, Quellensteuer- oder ähnliche Steuern oder Abgaben, die auf seine Bestellungen anfallen, ob im Inland oder Ausland ("Steuern"), verantwortlich, mit Ausnahme der Einkommensteuer von PAQ8. Die Gebühren und Ausgaben sind exklusive Steuern.
10. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
10.1 Eingeschränkte Gewährleistung
PAQ8 gewährleistet dem Auftraggeber, dass:
(a) der Dienst im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktionieren wird und PAQ8 die Gesamtfunktionalität des Dienstes während einer Abonnementlaufzeit nicht wesentlich verringern wird (die "Leistungsgewährleistung") und
(b) PAQ8 die technischen Dienstleistungen in professioneller und ordnungsgemäßer Weise erbringen wird (die "Gewährleistung für technische Dienstleistungen").
10.2 Gewährleistungsbeseitigung
Wenn PAQ8 gegen Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Gewährleistung) verstößt und der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Problems einen detaillierten Gewährleistungsanspruch geltend macht, wird PAQ8 angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität zu beheben. Kann PAQ8 dies nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers tun, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Bezug auf den nicht konformen Dienst oder die nicht konformen technischen Dienstleistungen kündigen. PAQ8 erstattet dann dem Auftraggeber etwaige im Voraus gezahlte, ungenutzte Gebühren für den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit (für die Leistungsgewährleistung) oder für die nicht konformen technischen Dienstleistungen (für die Gewährleistung für technische Dienstleistungen). Diese Verfahren sind die ausschließliche Abhilfe des Auftraggebers und die gesamte Haftung von PAQ8 für Verletzungen der Gewährleistungen in Abschnitt 10.1. Diese Gewährleistungen gelten nicht für (a) Probleme, die durch Missbrauch oder unbefugte Änderungen verursacht wurden, (b) Probleme in oder durch Plattformen von Drittanbietern oder andere Systeme von Drittanbietern oder (c) Tests und Betas oder andere kostenlose oder Evaluierungsnutzungen.
10.3 Haftungsausschlüsse
Mit Ausnahme der ausdrücklich in Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Gewährleistung) festgelegten Bestimmungen werden der Dienst, die Unterstützung, die technischen Dienstleistungen und alle damit verbundenen Software-Dienste "WIE BESEHEN" bereitgestellt. PAQ8 und seine Lieferanten geben keine weiteren Gewährleistungen ab, seien sie ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel oder Nichtverletzung. Unbeschadet seiner ausdrücklichen Verpflichtungen in Abschnitt 3 (Unterstützung) garantiert PAQ8 nicht, dass die Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass der Dienst den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, in Kombination mit vom Auftraggeber verwendeten Diensten von Drittanbietern funktioniert oder Kundeninhalte ohne Verlust beibehält. PAQ8 haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation oder anderer Systeme außerhalb der Kontrolle von PAQ8 ergeben. Der Auftraggeber hat möglicherweise andere gesetzliche Rechte, aber alle gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen werden auf den kürzesten gesetzlich zulässigen Zeitraum beschränkt.
10.4 Verhältnis von Abnahme und Mängelrechten
Für Leistungen, die einer Abnahme unterliegen, setzt die Geltendmachung von Mängelrechten voraus, dass der Auftraggeber einen Mangel unverzüglich in Textform anzeigt. Maßgeblich für die Frage der Vertragsgemäßheit sind die vereinbarten Akzeptanzkriterien gemäß Abschnitt 8.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und dauert bis 90 Tage nach Ablauf oder Kündigung aller Abonnementlaufzeiten.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen) kündigen, wenn die andere Partei (a) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung behebt, einschließlich eines Zahlungsverzugs, (b) den Betrieb ohne Nachfolger einstellt oder (c) Schutz vor Konkurs, Zwangsverwaltung, Treuhand, Gläubigerarrangement, Komposition oder vergleichbares Verfahren sucht oder ein solches Verfahren gegen die Partei eingeleitet wird und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird.
11.3 Kündigung aus Bequemlichkeit
Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen) aus jedem Grund jederzeit mit 90 Tagen Vorankündigung an die andere Partei kündigen, vorausgesetzt, dass (i) der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Gebühren hat und (ii) wenn der Auftraggeber noch nicht alle anwendbaren Gebühren für die aktuelle Abonnementlaufzeit bezahlt hat, werden diese sofort fällig und zahlbar.
11.4 Wirkung der Kündigung
Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung endet der Zugang des Auftraggeber zum Dienst und zu den technischen Dienstleistungen, abgesehen von der eingeschränkten Nutzung des Dienstes zur Ausfuhr von Kundeninhalten gemäß Abschnitt 4.4 (Datenexport). Auf Anfrage der offenlegenden Partei nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei löschen (ausgenommen Kundeninhalte, die in Abschnitt 4.4 behandelt werden). Auftraggeberinhalte und andere vertrauliche Informationen können nach dem Löschen in den standardmäßigen Backups der empfangenden Partei verbleiben, unterliegen jedoch weiterhin den Vertraulichkeitsbeschränkungen dieser Vereinbarung.
11.5 Fortbestand
Diese Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung: 2.9 (Beschränkungen), 4.4 (Datenexport), 5 (Auftraggeberverpflichtungen), 9.2 (Gebühren und Steuern), 10.3 (Haftungsausschlüsse), 11.4 (Wirkung der Kündigung), 11.5 (Fortbestand), 12 (Eigentum), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Freistellung), 15 (Vertraulichkeit), 16 (Erforderliche Offenlegungen), 20 (Allgemeine Bestimmungen) und 21 (Definitionen). Sofern nicht ausdrücklich eine ausschließliche Abhilfe vorgesehen ist, schränkt die Ausübung einer Abhilfe gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich Kündigung, nicht die anderen Rechtsbehelfe ein, die eine Partei haben kann.
12. Eigentum
Keine der Parteien gewährt der anderen Rechte oder Lizenzen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung, in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung geregelt sind.Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, verbleiben sämtliche Rechte an der Software PAQ8 sowie an allen von der PAQ8 GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung geschaffenen oder bereitgestellten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Anpassungen, Erweiterungen, Modulen, Schnittstellen, Dokumentationen, Customizings, Auswertungen, Vorlagen, Designs, Datenmodellen und sonstigen Entwicklungen ausschließlich bei PAQ8 bzw. ihren Lizenzgebern. Dies umfasst insbesondere die ausschließlichen oder einfachen Nutzungs-, Verwertungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte, soweit diese übertragbar oder einräumbar sind. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte. Mangels abweichender Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, PAQ8 und die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse für eigene interne Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdokumentationen, Bibliotheken, Tools, Frameworks, Templates oder sonstigen Entwicklungsgrundlagen schuldet PAQ8 nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1 Verzicht auf Folgeschäden
Der Haftungsausschluss in diesem Abschnitt 13.1 (Verzicht auf Folgeschäden) gilt nicht, soweit dies durch Gesetze untersagt ist. Mit Ausnahme von ausgeschlossenen Ansprüchen haftet keine der Parteien (einschließlich ihrer Lieferanten) für Verluste im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, insbesondere nicht für Nutzungsausfall, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Versagen von Sicherheitsmechanismen, Umsatzverluste, Goodwill, Geschäftsunterbrechung oder jegliche indirekten, speziellen, zufälligen, darauf beruhenden oder Folgeschäden jeglicher Art, auch wenn sie im Voraus über ihre Möglichkeit informiert wurde.
13.2 Haftungsobergrenze
Mit Ausnahme von ausgeschlossenen Ansprüchen haftet jede Partei (einschließlich ihrer Lieferanten) im Gesamtumfang nicht für Beträge, die vom Auftraggeber an Transportplanung während der vorangegangenen 12 Monate unter dieser Vereinbarung gezahlt oder zahlbar gemacht wurden.
13.3 Ausgeschlossene Ansprüche
"Exkludierte Ansprüche" bedeuten: (a) Verstoß des Auftraggebers gegen Abschnitte 2.9 (Beschränkungen) oder 5 (Auftraggeberverpflichtungen), (b) Verstoß einer Partei gegen Abschnitt 15 (Vertraulichkeit) (jedoch unter Ausschluss von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kundeninhalten), (c) Zahlungen an Dritte gemäß den Verpflichtungen des Auftraggebers in Abschnitt 14.2 (Freistellung durch den Kunden), (d) vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei oder (e) die Leistung des Dienstes durch Transportplanung, die zu Tod, Personenschäden oder Schäden an greifbarem Eigentum führt.
13.4 Art der Ansprüche und Scheitern des Wesenszwecks
Die Verzichte und Beschränkungen in diesem Abschnitt 13 gelten unabhängig von der Klageart, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig und bleiben in Kraft und gelten auch dann, wenn eine beschränkte Abhilfe in dieser Vereinbarung ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt.
Hinweis: Bei rechtlichen Dokumenten ist es ratsam, die Übersetzung von einem Fachmann überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle juristischen Nuancen korrekt wiedergegeben werden.
14. Entschädigung
14.1 Entschädigung durch PAQ8
PAQ8 wird den Auftraggeber gegenüber jedem Drittanbieteranspruch verteidigen, soweit geltend gemacht wird, dass der Service, wenn vom Auftraggeber gemäß dieser Vereinbarung autorisiert genutzt, die Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten verletzt, und wird den Auftraggeber gegen alle Schäden oder Kosten schad- und klaglos halten, die dem Auftraggeber aufgrund des Anspruchs zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder die von PAQ8 im Rahmen einer Einigung übernommen werden.
14.2 Entschädigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber wird PAQ8 gegenüber jedem Drittanbieteranspruch verteidigen, soweit dieser aus Auftraggeberinhalten, Auftraggebermaterialien oder einem Verstoß oder angeblichen Verstoß gegen Abschnitt 5 (Auftraggeberverpflichtungen) resultiert, und wird Transportplanung gegen alle Schäden oder Kosten schad- und klaglos halten, die PAQ8 aufgrund des Anspruchs zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder die von PAQ8 im Rahmen einer Einigung übernommen werden.
14.3 Verfahren
Die Verpflichtungen der entschädigenden Partei gemäß diesem Abschnitt 14 unterliegen dem Erhalt von (a) unverzüglicher Benachrichtigung über den Anspruch, (b) dem ausschließlichen Recht zur Kontrolle und Leitung der Untersuchung, Verteidigung und Einigung des Anspruchs und (c) aller vernünftigerweise notwendigen Zusammenarbeit der entschädigten Partei, auf Kosten der entschädigenden Partei für vernünftige Auslagen. Die entschädigende Partei darf keinen Anspruch ohne die vorherige Zustimmung der entschädigten Partei beilegen, wenn die Einigung erfordern würde, dass die entschädigte Partei ein Fehlverhalten zugibt oder Maßnahmen ergreift oder unterlässt (außer in Bezug auf die Nutzung des Dienstes, wenn Transportplanung die entschädigende Partei ist). Die entschädigte Partei kann an einem Anspruch mit eigenen Anwälten auf eigene Kosten teilnehmen.
14.4 Minderung und Ausnahmen
Als Reaktion auf einen tatsächlichen oder möglichen Verletzungsanspruch kann PAQ8 nach eigenem Ermessen, wenn dies zur Vermeidung erheblicher Haftung erforderlich ist, gemäß Vergleich oder einstweiliger Verfügung oder wie PAQ für notwendig erachtet: (a) Rechte für die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber beschaffen, (b) den angeblich verletzenden Teil des Dienstes ersetzen oder modifizieren, um eine Verletzung zu vermeiden, ohne die Gesamtfunktionalität des Dienstes zu beeinträchtigen, oder (c) den betroffenen Auftrag beenden und dem Auftraggeber etwaige im Voraus gezahlte, ungenutzte Gebühren für den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit erstatten. Die Verpflichtungen von PAQ8 gemäß diesem Abschnitt 14 gelten nicht (1) soweit die Verletzung durch die Modifikation des Dienstes durch den Kunden oder durch die Nutzung des Dienstes in Verbindung mit Elementen, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von PAQ8 bereitgestellt wurden (einschließlich Drittanbieterplattformen), resultiert, (2) für Verletzungen durch Software, die nicht die neueste Version von PAQ8 ist, (3) für unbefugte Nutzung des Dienstes, (4) wenn der Auftraggeber einen Anspruch beilegt oder über einen Anspruch ohne PAQ8 vorherige Zustimmung irgendwelche Zugeständnisse macht, (5) wenn der Auftraggeber die Nutzung des Dienstes (oder eines Teils davon) nach Benachrichtigung über angeblich verletzende Aktivitäten oder nach Mitteilung von Modifikationen fortsetzt, die die angebliche Verletzung vermieden hätten, oder (6) für Tests und Betas oder andere kostenlose oder Evaluierungsnutzungen. Dieser Abschnitt 14 legt die ausschließliche Abhilfe des Auftraggebers und die gesamte Haftung von PAQ8 für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter fest.
15. Vertraulichkeit
15.1 Definition
"Vertrauliche Informationen" bezeichnen Informationen, die der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung von der offenlegenden Partei offengelegt wurden und die von der offenlegenden Partei als proprietär oder vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Natur und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als proprietär oder vertraulich angesehen werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen von PAQ8 gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie alle technischen oder Leistungsinformationen zum Dienst. Zu den vertraulichen Informationen des Auftraggebers gehören Auftraggeberinhalte.
15.2 Verpflichtungen
Als empfangende Partei wird jede Partei (a) vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben, außer wie in dieser Vereinbarung gestattet, einschließlich Abschnitt 4.1 (Datennutzung), und (b) vertrauliche Informationen nur verwenden, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen und ihre Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern, Agenten, Auftragnehmern und anderen Vertretern mit einem legitimen Informationsbedarf offenlegen (einschließlich der Unterauftragnehmer, die in Abschnitt 20.9 genannt sind), vorausgesetzt, sie bleibt für deren Einhaltung dieses Abschnitts 15 verantwortlich, und sie sind verpflichtet, Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuhalten, die nicht weniger schützend sind als dieser Abschnitt 15.
15.3 Ausschlüsse
Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf Verschulden der empfangenden Partei zurückzuführen ist, (b) die sie rechtmäßig vor dem Erhalt unter dieser Vereinbarung wusste oder besaß, (c) die sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen erhalten hat oder (d) die sie unabhängig und ohne Verwendung der veröffentlichenden Partei entwickelt hat.
15.4 Maßnahmen
Die unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen kann erheblichen Schaden verursachen, für den allein Schadenersatz unzureichend ist. Jede Partei kann angemessene gerichtliche Maßnahmen ergreifen, zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsbehelfen, für Verletzungen oder drohende Verletzungen dieses Abschnitts 15.
16. Erforderliche Offenlegungen
Diese Vereinbarung hindert keine der Parteien daran, Offenlegungen, einschließlich von Aufraggeberinhalten und anderen vertraulichen Informationen, zu machen, wenn dies durch Gesetz, Vorladung oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist, vorausgesetzt (wenn gesetzlich zulässig), dass sie die andere Partei im Voraus benachrichtigt und bei jedem Versuch zur Erlangung einer vertraulichen Behandlung zusammenarbeitet.
17. Tests und Betas
Wenn der Auftraggeber Zugang zum Service oder zu Servicefunktionen auf kostenloser oder Testbasis oder als Alpha, Beta oder Early-Access-Angebot ("Tests und Betas") erhält, ist die Nutzung nur für die interne Bewertung durch den Auftraggeber während des von PAQ8 festgelegten Zeitraums gestattet (oder, falls nicht festgelegt, 30 Tage). Tests und Betas sind optional, und jede Partei kann Tests und Betas jederzeit aus beliebigem Grund beenden. Tests und Betas können funktionsunfähig, unvollständig oder Funktionen enthalten, die PAQ8 möglicherweise niemals veröffentlicht, und deren Funktionen und Leistungsinformationen sind vertrauliche Informationen von PAQ8. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung stellt PAQ8 Tests und Betas "WIE SIE SIND" bereit, ohne Garantie, Entschädigung oder Unterstützung, und PAQ8 Haftung für Tests und Betas wird EUR 50 nicht überschreiten.
18. Öffentlichkeitsarbeit
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung öffentlich bekannt geben, es sei denn, die andere Partei hat zuvor ihre Zustimmung erteilt oder es ist gesetzlich erforderlich. PAQ8 kann jedoch den Auftraggeber und seine Marken in den Kundenlisten und Werbematerialien von PAQ8 einschließen, wird jedoch diese Verwendung auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers einstellen.
19. Änderungen an der Vereinbarung
PAQ8 kann diese Vereinbarung (einschließlich Änderungen der Servicepreise und -pläne) von Zeit zu Zeit durch Benachrichtigung des Kunden per E-Mail oder über den Service ändern. Sofern PAQ8 nicht einen kürzeren Zeitraum festlegt (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen oder zwingenden Umständen), werden Änderungen bei der Verlängerung der aktuellen Abonnementlaufzeit des Auftraggeber oder bei Abschluss einer neuen Bestellung wirksam. Wenn PAQ8 festlegt, dass die Änderungen an der Vereinbarung vor der nächsten Verlängerung oder Bestellung des Auftraggeber wirksam werden sollen, und der Kunde PAQ8 innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen widerspricht, wird PAQ8 (nach eigenem Ermessen und als ausschließliche Abhilfe des Auftraggebers) entweder: (a) dem Auftraggeber gestatten, unter der bestehenden Version dieser Vereinbarung bis zum Ablauf der dann aktuellen Abonnementlaufzeit fortzufahren (nach der Zeit wird die geänderte Vereinbarung wirksam) oder (b) dem Auftraggeber erlauben, diese Vereinbarung zu kündigen und eine Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Servicegebühren für den gekündigten Teil der maßgeblichen Abonnementlaufzeit zu erhalten. Der Auftraggeber muss möglicherweise auf die modifizierte Vereinbarung klicken, um die Nutzung des Dienstes fortzusetzen, und in jedem Fall wird die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten der aktualisierten Version dieser Vereinbarung als Zustimmung des Auftraggeber zu dieser aktualisierten Version betrachtet.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Übertragung
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei übertragen, es sei denn, eine Partei darf diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder einem anderen Transfer aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte oder Stimmrechte übertragen. Jede nicht genehmigte Übertragung ist nichtig. Diese Vereinbarung bindet und kommt den jeweiligen erlaubten Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern jeder Partei zugute.
20.2 Rechtswahl, Gerichtsstand und Ort
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen und ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand und Ort für Handlungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zwickau.
20.3 Vorrang von Angebotsunterlagen und Akzeptanzkriterien
Soweit Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder Pflichtenheft spezifische Regelungen zu Leistungsumfang, Akzeptanzkriterien, Nutzungsumfang oder Vergütung enthalten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser Vereinbarung im jeweiligen Umfang vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.“
